Rechtliches
Datenschutzerklärung
für Mitglieder
Erweitertes Merkblatt für Mitglieder des Fördervereins „Sankt Florian“ der Freiwilligen Feuerwehr Rheinbreitbach e. V.
Förderverein „Sankt Florian“ der Freiwilligen Feuerwehr Rheinbreitbach e. V., Rheinstraße 22, 53619 Rheinbreitbach
Für Mitglieder des Fördervereins gilt das folgende erweiterte Merkblatt zur Datenschutzerklärung. Mit den folgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verein sowie über Ihre Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, erreichbar per E-Mail unter foerderverein@feuerwehr-rheinbreitbach.de oder unter der oben genannten Adresse.
Zweck und Umfang der Verarbeitung
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck und nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere Ihre Personalien wie Name, Adresse, Bankverbindung, Geburtsdatum, E-Mail und Telefonnummer, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei Ihnen selbst.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
Zugriff auf die Daten
Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden Ihre Daten nicht weitergegeben. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
Speicherdauer
Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig nach Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, es sei denn, die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 bis 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).
Widerruf einer Einwilligung
Soweit Ihrerseits eine Einwilligung erteilt worden ist, haben Sie das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
Bereitstellungspflicht
Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden kann.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.